Es gibt unterschiedliche Wege einer Förderung Ihrer Ziele

Handel 2030 - das Förderprogramm für Ihre Zukunftssicherung

Zweck der Förderung:

Durch geförderte Beratung durch einen externen Experten (w/m/d) sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren, das Personal zu entwickeln und qualifizieren, die großen ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bestehen sowie klassische Geschäftstätigkeiten mit dem Onlinehandel zu kombinieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro

* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).

 Welche Beratungsinhalte sind möglich?

  1. Digitalisierung:
    • Einsatz digitaler Technologien und Werkzeuge in allen Unternehmensbereichen, einschl. KI
    • Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens, einschließlich Social Media Konzepte
    • Entwicklung digitaler Geschäftsmodelle
    • Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien
    • Entwicklung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur
  2. Strategie:
    • Entwicklung tragfähiger Strategien zur Verbesserung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit
    • Stärkung der Marktposition des Unternehmens
    • Erschließung neuer Märkte
  3. Personal:
    • Fachkräftegewinnung und -sicherung
    • Strategische Personalentwicklung
    • Mitarbeiterqualifizierung
    • Personalplanung und -führung
  4. Nachhaltigkeit:
    • Ressourcensparende Beschaffung
    • Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
    • Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
    • Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
    • Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens

Förderkonditionen, Zuschusshöhe:

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:

  • Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 5 Tagewerke, maximal 15 Tagewerke.
  • Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden. Der Tagwerks-Honorarsatz der Berater ist im Zuschussbescheid festgelegt.
  • Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 295,00 € p. TW zzgl. MwSt.
  • Förderzeitraum 16.11.2023 – 31.12.2024

Hier können Sie den Förderantrag ausfüllen:

In 6 Schritten zu mehr Erfolg

Wie funktioniert der Prozess von der Fördermittelbeantragung bis hin zur Beratung?

1

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

2

Wir führen ein Vorgespräch mit Ihnen.

3

Wir überprüfen Ihre Vostellungen mit den Förderichtlinien.

4

Wir wählen den passenden Berater für Sie aus.

5

Ihr Berater führt das Projekt bei Ihnen durch.

6

Wir rechnen das Projekt ab für Sie.

Mit unserem ganzheitlichen Konzept beraten wir Sie und Ihr Unternehmen in allen wichtigen Phasen:

Situations-
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So können wir Ihnen helfen!

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Finanz-
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Liquidität überprüfen und absichern

Finanz-
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