Handel 2030

Förderprogramm
Förderzeitraum 16..6.25 - 31.12.26
Das Förderprogramm für Ihre Zukunftssicherung
Strategisch in die Zukunft investieren. Erfolgreich durch gezielte Förderungen für den Handel.
Durch geförderte Beratung durch einen externen Experten (w/m/d) sollen kleine und mittlere Unternehmen des stationären Einzelhandels dabei unterstützt werden, sich fit für die Zukunft und die digitale Transformation zu machen, sich strategisch neu und wettbewerbsfähig zu positionieren, das Personal zu entwickeln und qualifizieren, die großen ökologischen und sozialen Herausforderungen zu bestehen sowie klassische Geschäftstätigkeiten mit dem Onlinehandel zu kombinieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen* des stationären Einzelhandels, mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 250 Beschäftigte (VZÄ) und einem Vorjahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro.
* Es gilt die Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG).
Mögliche Beratungsinhalte
Digitalisierung
Hierunter fallen bspw. Intensivberatungen
  • zur Verwendung digitaler Technologien und Werkzeuge (einschließlich KI) in allen Unternehmensbereichen,
  • zur Verbesserung der digitalen Sichtbarkeit des Unternehmens einschl. Social Media Konzepte
  • zu digitalen Geschäftsmodellen, u.a. zur Erschließung neuer Vertriebswege wie Multi- oder Omni- Channeling oder die Einrichtung von Online Schaufenstern und -Shops, -Plattformen
  • zur Optimierung der Buch- und Lagerhaltung sowie Logistik durch Verwendung neuer digitaler Technologien,
  • zur Entwicklung bzw. Neuausrichtung einer bedarfsgerechten IT-Sicherheitsstruktur sowie
  • zu betriebsspezifisch erforderlichen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Hinblick auf digitale Werkzeuge und Technologien bzw. die digitale Transformation des Unternehmens.
Strategie
Eine Beratung im Themenfeld Strategie (Strategische Unternehmensführung) richtet sich an einem systematischen und ganzheitlichen Ansatz aus. Ausgehend von einer Lagebeurteilung werden Handlungsoptionen erarbeitet, geprüft und einer Auswahl unterworfen. Die Umsetzung der gewählten Variante wird vorbereitet sowie die Implementierung im Unternehmen begleitet und unterstützt. Ein systematischer Beratungsansatz beinhaltet in der Regel vier unterschiedliche Phasen:
  • Zielbildung (Entwicklung der Unternehmungspolitik, des Unternehmensleitbildes und strategischer Zielsetzungen, z.B. im Hinblick auf die Marktposition einschließlich der Erschließung neuer Märkte, die Innovationsfähigkeit, die Betriebsorganisation, die Fachkräftesicherung einschließlich der Mitarbeiterqualifizierung und Personalentwicklung, die Geschäftsmodellentwicklung, die Finanzierungsstruktur).
  • strategische Analyse (Unternehmungs- und Umweltanalyse, Prognose und Frühaufklärung/ Zustands- und Potentialanalysen des Betriebs).
  • Strategieentwicklung/ -formulierung (Formulierung, Bewertung und Auswahl von Strategien).
  • Strategieumsetzung in die betriebliche Praxis und Kontrolle (Implementierung von Strategien und aktuellen Managementkonzepten, Kommunikation und Systeme zur Strategie-Überprüfung).

Unternehmensübergabe
Hierunter fallen insbesondere:
  • die Vermittlung betriebsindividueller Informationen zum Thema Unternehmensnachfolge,
  • Anfertigung eines individuellen, detaillierten Übergabefahrplans,
  • Erstellung bzw. Überprüfung einer Unternehmensbewertung,
  • Validierung des Geschäftsmodells im Hinblick auf die zukünftige Ausrichtung des Unternehmens unter einer Nachfolge in der Geschäftsführung,
  • Anfertigung von detaillierten Rentabilitäts-, Liquiditäts- und Investitionsplanungen im Rahmen der Betriebsübergabe, ggf. auch Anfertigung von Businessplänen, Vorbereitung und Nachbereitung von bzw. Begleitung zu Bank-/Investorengesprächen,
  • Anfertigung eines Firmenprofils zur Unternehmensübergabe.
Nachhaltigkeit
  • Ressourcensparende Beschaffung
  • Sortimentspolitik nach Nachhaltigkeitskriterien
  • Betriebliches Ressourcen- und Abfallmanagement
  • Umgang mit Herausforderungen wie dem Lieferkettengesetz oder der EU-Taxonometrie
  • Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens

Förderkonditionen, Zuschusshöhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.
Die Förderung erfolgt als Festbetrag pro Tagewerk zur Finanzierung der Intensivberatung zu folgenden Konditionen:
  • Die minimale Beratungsdauer pro Unternehmen beträgt 6 Tagewerke, maximal 15 Tagewerke.
  • Ein Tagewerk mit Beratungsleistung einschließlich Vor- und Nachbereitung sowie Berichtsabfassung umfasst 8 Zeitstunden.
  • Der Tagwerks-Honorarsatz der Berater ist im Zuschussbescheid festgelegt.
  • Der Eigenanteil der beratenen Betriebe beträgt 297,00 € p. TW zzgl. MwSt. Förderzeitraum 16.06.25 - 31.12.26
1 Förderung beantragen & Projektskizze einreichen
2 Bewilligung der Förderung
3 Eigenanteil wird bezahlt
4
Beratung kann beginnen
Die Förderungen wurden von dem

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden‒Württemberg

ins Leben gerufen und finanziert.