Es gibt unterschiedliche Wege einer Förderung Ihrer Ziele
Liquiditätsprogramme der KfW und L-Bank
Art | Zuständigkeit | Inhalt | Vorteil | Nachteil | Bewertung |
L-Bank Liquiditätskredit | Landesprogramm | Für die Bewältigung vorübergehender Liquiditätsengpässe, Betriebsmittel-finanzierungen, Konsolidierungen und Betriebsübernahmen. Für Freiberufler und gewerbliche Unternehmen (mit in der Regel max. 500 Mitarbeitenden) Kredithöhe: 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro, im Einzelfall sind auch höhere Beträge denkbar Laufzeit: 4, 5, 6, 8 oder 10 Jahre Tilgungsfrei: 0 bis 2 Jahre oder 4 Jahre Sondertilgung: jederzeit möglich ohne Vorfälligkeitsentschädigung Sicherheiten: über die Bürgschaftsbank (50 % – 80 %) sind möglich | breites Einsatz-spektrum, viele Laufzeit-varianten, jederzeit Sonder-tilgungen möglich, zügige Bearbeitung durch L-Bank und BB, Kombination mit anderen Programmen möglich | großes Zinsspektrum (zwischen 1 % und 8 % je nach Bonität) | ++ |
L-Bank Wachstums-finanzierung/ Gründungs-finanzierung | Landesprogramm | Erweiterung oder Verlagerung Unternehmens-standort, Kauf eines Unternehmens (mindestens 5 Jahre am Markt sein) Konditionen wie Liquiditätskredit jedoch bis zu 3 tilgungsfreie Jahre Tilgungszuschuss in Höhe von 10% durch L-Bank Kredithöhe: 10.000 Euro bis 5 Mio. Euro | tilgungsfreie Jahre, mehrere Laufzeit-varianten, ggf. Tilgungs-zuschuss ca. 10% abhängig von der jeweiligen Hausbank | großes Zinsspektrum (zwischen 1 % und 8 % je nach Bonität), vorzeitige Tilgung gegen Vorfälligkeits-entschädigung | + |
L-Bank Liquiditätskredit Plus Sofortbürgschaft | Landesprogramm Landesprogramm | Zur Abdeckung eines durch die Corona Krise entstandenen erhöhten Liquiditätsbedarfs. Inhalt: siehe Liquiditätskredit jedoch: Kredithöhe: max. 3 Mio. Euro Tilgungszuschuss der L-Bank: max. 10 % (verringert die Restschuld max. 300.000 €) Sicherheiten: 90 % durch die Bürgschaftsbank Unternehmen bis 10 Beschäftigte Kredithöhe: max. 125 T€ max. 125 T€ Zinssatz: 2,35 % | 10 % Zuschuss reduziert die Tilgungs-leistungen und fördert die Bereitschaft der Hausbanken zur Übernahme des Restrisikos. Bis zu 100 % Absicherung durch die Bürgschaftsbank | bei vorzeitiger Rückzahlung werden auch für den Tilgungs-zuschuss Rückzahlungen fällig keine | ++ |
Bürgschaften | Landesprogramm | Bei fehlenden Sicherheiten z.B. die Gewährung eines von der Hausbank geplanten Liquiditäts- oder Betriebsmittelkredits können Bürgschaftsbank oder L-Bank mit einer Bürgschaft Risiken abnehmen. • Bürgschaftsbank BW bis zu 2,5 Mio. € • L-Bank über 2,5 Mio. € bis 5 Mio. € • Landesbürgschaften über 5 Mio. € | Gute Möglichkeit Sicherheiten zur Kreditvergabe zu erlangen | Zunächst bleibt eine Lücke von 10% (Bürgschaft 90%) | ++ |
KfW Unternehmer-kredit | Bundesprogramm | Förderfähige Maßnahmen: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätige Beteiligungen 90 % – ige Haftungsfreistellung für die Hausbank Kredithöhe: bis 1 Mrd. Euro, max. 25 % des Jahresumsatzes 2019 | günstige Zinsen (1% bis 1,46 %), kombinierbar mit anderen öffentlichen Fördermitteln | kurze Laufzeit (max. 5 Jahre), umfangreiche Kreditprüfung (finanz-wirtschaftliche Planungen), Unternehmen müssen mindestens 5 Jahre am Markt sein | +/- |
KfW Schnellkredit | Bundesprogramm | Förderfähige Maßnahmen: Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager 100 % – ige Haftungsfreistellung für die Hausbank Kredithöhe: bis 500.000 Euro (bis 50 MA), 800.000 Euro (bis 250 MA) | keine Kredit- und Risikoprüfung, schnelle Bearbeitung, keine Zukunftsplanungen erforderlich, lange Laufzeit 10 Jahre | Zinssatz 3 %, nicht kombinierbar mit KfW Krediten, nicht zur Ablösung von Konto-korrentkrediten, Sondertilgung zu 100 % möglich, nur für Unternehmen > 10 Mitarbeitern, Gewinnaus-schüttungen während der Laufzeit nicht möglich | +/- |
VR Smart Flexibel | Bundesprogramm | Sonderform des KfW Unternehmerkredits, der sich am Corona Sonderprogramm orientiert (s.o.). Reiner Betriebsmittel Kredit für Unternehmen, die mindestens 3 Jahre am Markt sind. Kredithöhe: bis 100 T€, Zinssatz zwischen 1,0 % und 1,46 %, Laufzeit bis 5 Jahre | nur Bonitäts-prüfung, günstiger Zins | nur für Betriebsmittel, max. 100 T€, bisher nur über eine Volksbank zu beantragen | ++ |
Corona-Soforthilfe 1 Direktzuschuss | Landes-/ Bundes-programm | Direktzuschuss an kleinen und mittelständischen Unternehmen, Solo-Selbständigen in Form von Soforthilfen Voraussetzung: durch Corona-Krise existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage oder in massive Liquiditätsengpässe. Unternehmen bis 5 MA = 9.000,00 € Unternehmen bis 10 MA = 15.000,00 € Unternehmen bis 30 MA = 30.000,00 € | Nur Nachweis der Umsatzeinbuße, Liquiditätsengpass
| Ggf. Rückzahlung, wenn innerhalb 3 Monaten die Lage sich verbessert | ++ |
Überbrückungshilfe | Landes-/ Bundes-programm | Direktzuschuss an kleine und mittelständische Unternehmen, Solo-Selbständigen in Form von Soforthilfen Voraussetzung: Umsatzeinbuße mindestens 60 % in den Vergleichsmonaten April / Mai 2019 und April / Mai 2020 Prozentuale Erstattung von Fixkostenanteile je nach Umsatzrückgang (Berechnungsmonate: Juni, Juli, August) Unternehmen bis 5 MA = 9.000,00 € Unternehmen bis 10 MA = 15.000,00 € Unternehmen bis 30 MA = 30.000,00 € Unternehmen bis 250 MA = 50.000,00 € In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung bis zu 150.000 Euro für 3 Monate betragen | Nur Nachweis der Umsatz-einbuße
| Rückzahlung, sofern der Istumsatz höher ist als der Planumsatz, Verwendungsnachweis erforderlich | ++ |
Sonstige Förderinstrumente
Start-up BW Pro-Tect ist eine Ausweitung des Förderprogramms Start-up BW Pre-Seed für von der Corona-Krise betroffene Startups.
Start-up BW Pre-Seed dient dazu, Start-ups reif für die erste Finanzierungstunde zu machen. Start-up BW Pro-Tect ermöglicht
nun auch Start-ups, die erste Finanzierungsrunden bereits erfolgreich abgeschlossen haben, den wie ein Wandeldarlehen gestalteten
rückzahlbaren Zuschuss zur Deckung eines Kapitalbedarfs von i.d.R. bis zu 200.000 Euro zu beantragen, um Liquiditätsengpässe
bis zur nächsten Finanzierungsrunde zu überbrücken. Dabei werden 80 Prozent vom Land finanziert und 20 Prozent müssen von einem
privaten Ko-Investoren stammen.
Der Beteiligungsfonds richtet sich gezielt an baden-württembergische Unternehmen zwischen 50 und 250 Mitarbeitern, die für die baden-
württembergische Wirtschaft eine besondere Relevanz haben. Er soll ihr Eigenkapital stärken, um diese kreditwürdig zu machen
und deren Fortbestand somit über die Krise hinaus zu sichern. Das Land führt dazu den Unternehmen zeitlich begrenzt Eigenkapital
zu oder setzt Finanzierungsinstrumente mit Eigenkapitalcharakter ein. Voraussetzung für die Beantragung des Beteiligungsfonds ist unter
anderem ein ausgewiesener Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen
Euro im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr.
Weitere Informationen:
www.wm.baden-wuerttemberg.de/beteiligungsfonds
Die durch das Mezzanine-Beteiligungsprogramm Baden-Württemberg bereitgestellte Instrumentenpalette reicht von mezzaninen Finanzierungsformen
wie Wandeldarlehen und Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall.
Das Mezzanine-Beteiligungsprogramm wird in Zusammenarbeit mit dem Bund umgesetzt. Insgesamt stehen von Landesseite 50 Millionen
Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 250 Millionen Euro an Finanzierungsvolumen bewegt werden. Die L-Bank vergibt die Mittel
an akkreditierte Finanzintermediäre, die die Mittel in Form von Wandeldarlehen, Nachrangdarlehen und stillen Beteiligungen bis hin zu direkten Beteiligungen im Einzelfall an die Unternehmen ausreichen können. Davon trägt 70 Prozent der Bund, 20 Prozent das Land und 10 Prozent die Finanzgesellschaft, die als Intermediär die Beteiligung oder das Finanzierungsgeschäft umsetzt. Die Bereitstellung der Programmmittel erfolgt zu attraktiven und günstigen Marktkonditionen
und nicht über Zuschüsse. Sofern sich in einem längerfristigen Zeitraum die Unternehmen erholen, ist eine grundsätzliche Rückzahlung der ausgereichten staatlichen Mittel vorgesehen.
Weitere Informationen:
www.wm.baden-wuerttemberg.de/mezzanine
Kurzarbeitende Betriebe, die für mindestens vier Wochen Dauer ihre Auszubildenden in einem Partnerbetrieb ausbilden lassen, können
ab sofort mit 1.000 Euro gefördert werden.
Weitere Informationen:
www.wm.baden-wuerttemberg.de/azubi-im-verbund
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer
Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs. Ausbildungsbetriebe
erhalten eine Prämie von 1.200 Euro für jeden übernommenen
Auszubildenden.
Weitere Informationen:
www.wm.baden-wuerttemberg.de/azubi-transfer
In 6 Schritten zu mehr Erfolg
Wie funktioniert der Prozess von der Fördermittelbeantragung bis hin zur Beratung?
1
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
2
Wir führen ein Vorgespräch mit Ihnen.
3
Wir überprüfen Ihre Vostellungen mit den Förderichtlinien.
4
Wir wählen den passenden Berater für Sie aus.
5
Ihr Berater führt das Projekt bei Ihnen durch.
6
Wir rechnen das Projekt ab für Sie.